Im Rahmen einer ordentlichen Revision prüfen wir, ob die Buchführung, die Jahresrechnung und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Gesetz und den Statuten sowie den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Unser Revisionsbericht enthält eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung zuhanden der Generalversammlung.
Die der ordentlichen Revision unterliegenden Einheiten müssen über ein internes Kontrollsystem verfügen. Im Rahmen der ordentlichen Revision prüfen wir die Existenz des internen Kontrollsystems.
Wir verfassen zuhanden des Verwaltungsrats einen ausführlichen Bericht, der unsere Prüfungsarbeiten und das Ergebnis der Revision zusammenfasst und die Feststellungen zur Erstellung der Jahresrechnung und zum internen Kontrollsystem sowie unsere Empfehlungen enthält.